Seit dem 1. Januar 2025 werden die Beiträge für die Landwirtschaftliche Krankenkasse nach einer neuen Methode berechnet. Gemeinsam ermitteln das Johann Heinrich von Thünen-Institut und das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. mit dem KTBL jährlich regionale Standardeinkommen, die fortan als Maßstab in die Beitragsermittlung der LKK einfließen.
In der KTBL-Veröffentlichung "Das Standardeinkommen als Beitragsmaßstab der Landwirtschaftlichen Krankenkasse - Methodenhandbuch" beschreiben die drei Partner ihre Vorgehensweise. Das Handbuch kann bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und beim KTBL kostenfrei heruntergeladen werden.
Zahlreiche Softwarefirmen bieten Programme, mit denen die vielen Dokumentationspflichten und -wünschen erledigt werden können. Aber welches ist im Einzelfall das richtige? Das KTBL hat dazu eine Marktrecherche in Auftrag gegeben. Die Veröffentlichung beantwortet, worauf bei der Auswahl zu achten ist, welche Programme es gibt und welche Funktionen sie bieten.
Software für die Dokumentation (PDF, 1,6 MB; nicht barrierefrei)
Agrarpolitisch wird das Prinzip "öffentliches Geld für öffentliche Leistungen" diskutiert. Das KTBL bietet mit der NIK-Methode einen Vorschlag, wie dieses Prinzip in die Praxis umgesetzt werden kann. Die NIK-Methode bietet einen Ansatz zur Honorierung von Nachhaltigkeit und setzt dabei auf eine Indikatoren basierte Erfassung als Allokationsinstrument: Nachhaltigkeitseffekte können mit Hilfe von Indikatoren, möglichst über digitale Schnittstellen zu betrieblichen Datenquellen, aufwandsextensiv erfasst werden. Diese Indikatoren gehen in Produktionsfunktionen über, die die Produktion und den Verbrauch von "Nachhaltigkeitsgütern" abbilden. Diese Nachhaltigkeitsgüter können bepreist und als Koppelprodukte der landwirtschaftlichen Produktion an den Staat veräußert werden.
Bei der Genehmigung, dem Bau und dem Betrieb von Tierhaltungsanlagen ist eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten, die sich ständig weiterentwickeln. Insbesondere für Beschäftigte der Genehmigungsbehörden besteht ein ständiger Informationsbedarf über neue Rechtssetzungen und aktuelle Rechtsprechung. In Fachvorträgen werden Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Planung, Genehmigung und den Betrieb von Tierhaltungsanlagen anschaulich dargestellt.
Am 19. September 2025 richten das KTBL und das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) das Kolloquium "Landwirtschaft der Zukunft 2025 (KoLaZ-25)" aus. Auf dem INFORMATIK FESTIVAL 2025 in Potsdam-Griebnitzsee geht es darum zu klären, welchen Beitrag Open Data und KI zur Digitalisierung der Landwirtschaft und der Lebensmittelkette leisten können.
Wenn Sie einen Beitrag zum Workshop vorstellen und im Tagungsband veröffentlichen möchten, reichen Sie bitte bis zum 14. März 2025 einen Abstract ein.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zeichnet mit diesem Preis wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau aus.
Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören.
Senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das KTBL, Bartningstraße 49, 64289 Darmstadt oder per E-Mail an gartenbau(at)ktbl(dot)de. Für weitere Informationen steht Ihnen Christian Reinhold (Telefon: 06151 7001- 151) zur Verfügung.